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   BFH, 03.07.1991 - X R 154/90   

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https://dejure.org/1991,10537
BFH, 03.07.1991 - X R 154/90 (https://dejure.org/1991,10537)
BFH, Entscheidung vom 03.07.1991 - X R 154/90 (https://dejure.org/1991,10537)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - X R 154/90 (https://dejure.org/1991,10537)
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  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 154/90
    Dies ist nach dem Beschluß des BFH vom 9. Februar 1977 I R 136/76 (BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) insbesondere dann der Fall, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, das Urteil mithin bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluß vom 5. Dezember 1986 VI R 58/86, BFH/NV 1987, 175, m. w. N.).

    Das gleiche gilt für das Vorbringen, die Vorinstanz habe bei der rechtlichen Würdigung des streitbefangenen Sachverhalts einen bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt übergangen; auch dies ist die Rüge unrichtiger Anwendung sachlichen Rechts (vgl. Beschluß in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 154/90
    Ein Revisionsgrund ist gegeben, wenn jegliche Begründung fehlt oder wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt bzw. auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, 327, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 22.01.1985 - VII R 112/81

    Haftungsbescheid - Einspruch - Rücknahme - Verwaltungsakt

    Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 154/90
    Sind die rechtlichen Folgerungen eines Urteils nicht durch entsprechende tatsächliche Feststellungen gedeckt, so handelt es sich nicht um den Verfahrensmangel fehlender Gründe, sondern um einen materiellen Mangel des Urteils (BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VII R 112/81, BFHE 143, 203, 208, BStBl II 1985, 562, m. w. N.).
  • BFH, 10.11.1987 - VII B 75/87

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde neben erfolgreicher

    Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 154/90
    Bei einer zulassungsfreien Revision kann nur über den zulässigerweise geltend gemachten Verfahrensmangel entschieden werden, sofern nicht zugleich eine der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO vorliegt (§ 118 Abs. 3 Satz 1 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1971 I R 149/70, BFHE 102, 353, BStBl II 1971, 631; BFH-Beschluß vom 10. November 1987 VII B 75/87, BFHE 151, 331, BStBl II 1988, 285).
  • BFH, 05.12.1986 - VI R 58/86

    Berücksichtigung von Renovierungsarbeiten und Umzugskosten als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 154/90
    Dies ist nach dem Beschluß des BFH vom 9. Februar 1977 I R 136/76 (BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) insbesondere dann der Fall, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, das Urteil mithin bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluß vom 5. Dezember 1986 VI R 58/86, BFH/NV 1987, 175, m. w. N.).
  • BFH, 22.04.1971 - I R 149/70

    Revision - Verfahrensrüge - Zulässigkeit

    Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 154/90
    Bei einer zulassungsfreien Revision kann nur über den zulässigerweise geltend gemachten Verfahrensmangel entschieden werden, sofern nicht zugleich eine der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO vorliegt (§ 118 Abs. 3 Satz 1 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1971 I R 149/70, BFHE 102, 353, BStBl II 1971, 631; BFH-Beschluß vom 10. November 1987 VII B 75/87, BFHE 151, 331, BStBl II 1988, 285).
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